Das Witwenhaus wurde 1783 als Wohnsitz für die Witwen der Gemeine errichtet.

Aus der Einteilung der Gemeine in Chöre und dem Leben in den Chorhäusern resultierte eine für die damalige Zeit beispiellose soziale Absicherung. Zwar wurde erwartet, dass jeder "sein eigen Brot” isst. Aber wenn jemand krank oder alt war, wurde er in den Chorhäusern versorgt. So bewohnten die Witwen ihr eigenes Haus und wurden von einer "Witwenpflegerin" betreut. Die Erziehung der Kinder, die Versorgung der Kranken und Bedürftigen wurde als Aufgabe der gesamten Gemeinschaft gesehen. In der Brüdergemeine gab es keine wirklich Armen und Notleidenden.